Pubertätskrise

siehe unter „Adoleszentenkrise

Psychotherapeutengesetz

Das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) trat am 01.01.1999 in Kraft. Es regelt den Zugang und die Voraussetzungen für die psychotherapeutische Tätigkeit von Ärzten und Psychologen. Nach diesem Gesetz sind nur noch drei Berufsgruppen berechtigt, die Bezeichnung „Psychotherapeut“ zu führen:

  • Ärzte und Ärztinnen
  • heilkundlich approbierte Psychologen und Psychologinnen
  • heilkundlich approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und -therapeutinnen

Psychotherapeut

Vom Wort her ist jeder ein Psychotherapeut, der „Psychotherapie“ betreibt.

Seit 1999 ist die Bezeichnung „Psychotherapeut(in)“ durch das sogenannte Psychotherapeutengesetz (PsychThG) geschützt. Sie darf ausschliesslich getragen werden von

  • Ärzten und Ärztinnen
  • heilkundlich approbierten Psychologen und Psychologinnen
  • heilkundlich approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und -therapeutinnen

Die Bezeichnungen „Psychologe“ „psychologisch“ und „auch „Psychotherapie“ sind dagegen nicht geschützt , sodass also jeder nach Belieben eine „psychologische Beratung“ durchführen oder eine „Praxis für Psychotherapie“ eröffnen darf.

Die Therapeuten, die zu Lasten der Sozialversicherungen tätig werden dürfen, verfügen sämtlich über eine standardisierte Ausbildung. Es handelt sich um folgende Berufsgruppen:

Ärztliche Psychotherapeuten:

  • Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie (Ärzte. die nach ihrer Approbation eine mindestens fünfjährige , klinische und ambulante Weiterbildung in den Bereichen Psychiatrie und Psychotherapie absolviert haben)
  • Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (Ärzte, die nach ihrer Approbation eine mindestens fünfjährige, klinische und ambulante Weiterbildung in den Bereichen Psychosomatische Medizin und Psychotherapie absolviert haben)
  • Ärzte mit Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ (Ärzte einer beliebigen Fachrichtung mit einer psychotherapeutischen Zusatzausbildung

Nicht-ärztliche PsychotherapeutInnen:

  • Psychologische PsychotherapeutInnen (PsychologInnen mit einer mehrjährigen psychotherapeutischen Zusatzausbildung und einer „Approbation“, die sie berechtigt, im sogenannten „Delegationsverfahren“ supervidiert durch einen delegationsberechtigten Arzt „heilkundliche psychologische Psychotherapie“ durchzuführen und mit der Krankenkasse abzurechnen
  • Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen (Therapeuten, die über eine heilkundliche Approbation zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie verfügen)

Psychopathologie

Die Psychopathologie ist vom griechischen Wortsinn her die Lehre von den seelischen Leiden , d. h. sie beinhaltet Vorstellungen über die psychischen Krankheiten des Menschen und versucht, psychisches Leiden auf eine wissenschaftliche Basis zustellen. Auf Basis dieser Erkenntnisse werden psychische Störungen und Krankheiten dann klassifiziert und in der praktischen Anwendung dann beim Patienten diagnostiziert. Psychopathologie ist also psychiatrisch-psychologische Krankheitslehre, Klassifikationssystem und Methodensammlung zugleich.

Im Laufe der Psychiatriegeschichte hat die Psychopathologie, je nach vorherrschender philisophischer Strömung, unterschiedliche Krankheitsmodelle vertreten. Erst seit circa 1900 existieren erste Versuche einer systematischen Psychopathologie. Einer der Begründer war Gustav Wilhelm Störring. Später war es dann der berühmte Philosoph, Psychiater und Psychologe Karl Jaspers, der 1913 eine philosophisch-geisteswissenschaftlich konzipierte Psychopathologie vorlegte, die bis heute den Status einer Referenz geniesst. Eine andere, ebenfalls weit verbreitete geschlossene und systematische Psychopathologie ist die Psychoanalyse von Sigmund Freud.

Psychopathologische Forschung wird unter dem Vormarsch biologischer Erklärungsansätze für psychische Störungen zu einem Teilgebiet der Neurowissenschaft, d. h. komplexe Konstrukte wie z. B. das vom „Antrieb“ werden auf ihre neurowissenschaftlichen Grundlagen und Teilprozesse untersucht.

Psychopathologie ist ursprünglich ein Basisfach der psychiatrischen Ausbildung und inhaltliche Grundlage der psychiatrischen Tätigkeit. Die Erhebung eines psychopathologoschen Befundes wird aber heute zunehmend durch den Einsatz von diagnostischen Manuals wie z. B. der ICD-10 verdrängt.

Psychologische Psychotherapie

Psychotherapie, die durch einen anerkannten, d. h. heilkundlich approbierten Psychologen durchgeführt wird.

Siehe auch –> Psychotherapeuten