Autogenes Training
Autogenes Training ist eine auf J. H. Schultz zurückgehende, unter fachkundiger Anleitung erlernbare Entspannungsmethode, die mit Methoden der Autosuggestion arbeitet.
Autogenes Training ist eine auf J. H. Schultz zurückgehende, unter fachkundiger Anleitung erlernbare Entspannungsmethode, die mit Methoden der Autosuggestion arbeitet.
Der Begriff „Autismus“ kennzeichnete ursprünglich nach E. Bleuler (1911) spezielle, bei der Schizophrenie beobachtete Zustände des Losgelöstseins von der Wirklichkeit und Versunkenseins in das eigene Innenleben.
Die ICD-10 ordnet den Autismus ein in der Rubrik „tiefgreifende Entwicklungsstörungen“ und unterscheidet die beiden Formen
Ähnlich wie beim Asperger-Syndrom finden sich beim frühkindlichen Autismus (Kanner-Syndrom) tiefgreifende Störungen in der sozialen Interaktion und in der Kommunikation sowie ein stark eingeschränktes Verhalten mit Stereotypien. Charakterische Unterschiede zum Asperger-Syndrom sind folgende:
Häufige zusätzliche Symptome beim frühkindlichen Autismus sind
Kindliche Wesenszüge, die zwar als autistisch bezeichnet werden müssen, aber nicht alle geforderten Kriterien des frühkindlichen Autismus erfüllen und vorwiegend bei Kindern mit schwerster Intelligenzminderung beobachtet wird.
Das Asperger-Syndrom bezeichnet Auffälligkeiten im Verhalten von Kindern mit Manifestation erst etwa ab dem 3. Lj.. Besonders betroffen sind Jungen, im Verhältnis 8:1. Symptomatisch im Vordergrund stehen beim Asperger-Syndrom
Das Asperger-Syndrom hat Überschneidungen zum Autismus, unterscheidet sich von diesem aber durch
Das Asperger-Syndrom ist eine schizoide Störung, die bis zum Erwachsenenalter andauern kann. Asperger-Kinder zeigen dann auch als Erwachsene auffällig wenig Mitgefühl für Menschen in ihrer Umgebung und haben Probleme mit sozialen Kontakten. Ggl. kann es auch zum Auftreten von psychotischen Episoden kommen.
Als „asozial“ bezeichnet man die Unfähigkeit eines Menschen, sich in eine soziale Gemeinschaft einzufügen und deren Regeln anzuerkennen.
s. a. dissozial
In Deutschland ist der Begriff der „Arbeitsunfähigkeit“ in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien) nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V definiert.
Hier die wichtigsten Regeln:
Arbeitsunfähig gilt ein versicherter Arbeitnehmer, wenn er
Versicherter Arbeitslose gelten als arbeitsunfähig, wenn sie
Zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit ist eine ärztliche Befragung unerlässlich.
Für die Beurteilung einer Arbeitsunfähigkeit muss ein kausaler Bezug zu einer Krankheit bestehen. Arbeitsunfähigkeit besteht nicht, wenn andere Gründe als eine Krankheit des Versicherten Ursache für eine Arbeitsverhinderung sind.
Die Richtlinien gelten auch für Rentner und für geistig, körperlich und seelisch Behinderte, für Frauen während der Entbindung und noch einige Sonderfälle (s. Link)
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