Autogenes Training

Autogenes Training ist eine auf J. H. Schultz zurückgehende, unter fachkundiger Anleitung erlernbare Entspannungsmethode, die mit Methoden der Autosuggestion arbeitet.

Autismus


Der Begriff „Autismus“ kennzeichnete ursprünglich nach E. Bleuler (1911) spezielle, bei der Schizophrenie beobachtete Zustände des Losgelöstseins von der Wirklichkeit und Versunkenseins in das eigene Innenleben.

Die ICD-10 ordnet den Autismus ein in der Rubrik „tiefgreifende Entwicklungsstörungen“ und unterscheidet die beiden Formen

  • frühkindlicher Autismus (syn.: Kanner-Syndrom) und
  • atypischer Autismus

Frühkindlicher Autismus (Kanner-Syndrom)

Ähnlich wie beim Asperger-Syndrom finden sich beim frühkindlichen Autismus (Kanner-Syndrom) tiefgreifende Störungen in der sozialen Interaktion und in der Kommunikation sowie ein stark eingeschränktes Verhalten mit Stereotypien. Charakterische Unterschiede zum Asperger-Syndrom sind folgende:

  • Beginn vor dem 3. Lj.
  • das Vorhandensein einer allgemeinen Entwicklungsverzögerung, meist von Geburt an,
  • das Vorhandensein einer Sprachentwicklungsstörung und
  • das Vorhandensein einer Störung der kognitiven Entwicklung.
  • deutliche Intelligenzminderung bei circa 2/3 der Fälle, selten normale Intelligenz

Häufige zusätzliche Symptome beim frühkindlichen Autismus sind

  • Phobien
  • Schlafstörungen
  • Essstörungen
  • Aggressionen und Wutausbrüche
  • Selbstverletzungen (Beissen in den Handrücken)

Atypischer Autismus

Kindliche Wesenszüge, die zwar als autistisch bezeichnet werden müssen, aber nicht alle geforderten Kriterien des frühkindlichen Autismus erfüllen und vorwiegend bei Kindern mit schwerster Intelligenzminderung beobachtet wird.

Asperger-Syndrom

Das Asperger-Syndrom bezeichnet Auffälligkeiten im Verhalten von Kindern mit Manifestation erst etwa ab dem 3. Lj.. Besonders betroffen sind Jungen, im Verhältnis 8:1. Symptomatisch im Vordergrund stehen beim Asperger-Syndrom

  • frühreifes Interesse für Themen jenseits des eigenen Alters und besondere Begabungen
  • Fixierung auf wenige und stereotype Aktivitäten
  • auffällige motorische Ungeschicklichkeit
  • Eigenbrödlertum und soziale Kommunikations- und Kontaktschwierigekeiten
  • Gefühlsarmut und eingeschränkte Schwingungsfähigkeit

Das Asperger-Syndrom hat Überschneidungen zum Autismus, unterscheidet sich von diesem aber durch

  • das Fehlen einer allgemeinen Entwicklungsverzögerung,
  • das Fehlen einer Sprachentwicklungsstörung und
  • das Fehlen einer Störung der kognitiven Entwicklung.

Das Asperger-Syndrom ist eine schizoide Störung, die bis zum Erwachsenenalter andauern kann. Asperger-Kinder zeigen dann auch als Erwachsene auffällig wenig Mitgefühl für Menschen in ihrer Umgebung und haben Probleme mit sozialen Kontakten. Ggl. kann es auch zum Auftreten von psychotischen Episoden kommen.

Asozial

Als „asozial“ bezeichnet man die Unfähigkeit eines Menschen, sich in eine soziale Gemeinschaft einzufügen und deren Regeln anzuerkennen.

s. a. dissozial

Arbeitsunfähigkeit

In Deutschland ist der Begriff der „Arbeitsunfähigkeit“ in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien) nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V definiert.

Hier die wichtigsten Regeln:

Arbeitsunfähig gilt ein versicherter Arbeitnehmer, wenn er

  • auf Grund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann oder
  • auf Grund eines bestimmten Krankheitszustandes, der für sich allein noch keine Arbeitsunfähigkeit bedingt, absehbar ist, dass aus der Ausübung der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung abträgliche Folgen erwachsen, die Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen.

Versicherter Arbeitslose gelten als arbeitsunfähig, wenn sie

  • aufgrund von Krankheit nicht mehr in der Lage sind, leichte Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den sie sich bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt haben, unabhängig davon, welcher Tätigkeit der Versicherte vor der Arbeitslosigkeit nachging.

Zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit ist eine ärztliche Befragung unerlässlich.

Für die Beurteilung einer Arbeitsunfähigkeit muss ein kausaler Bezug zu einer Krankheit bestehen. Arbeitsunfähigkeit besteht nicht, wenn andere Gründe als eine Krankheit des Versicherten Ursache für eine Arbeitsverhinderung sind.

Die Richtlinien gelten auch für Rentner und für geistig, körperlich und seelisch Behinderte, für Frauen während der Entbindung und noch einige Sonderfälle (s. Link)