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Psychotherapeutengesetz

Das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) trat am 01.01.1999 in Kraft. Es regelt den Zugang und die Voraussetzungen für die psychotherapeutische Tätigkeit von Ärzten und Psychologen. Nach diesem Gesetz sind nur noch drei Berufsgruppen berechtigt, die Bezeichnung „Psychotherapeut“ zu führen:

  • Ärzte und Ärztinnen
  • heilkundlich approbierte Psychologen und Psychologinnen
  • heilkundlich approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und -therapeutinnen